Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Geschäftsbeziehungen mit und unseren Abnehmern regeln sich nach den folgenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle Angebote sind unverbindlich und frei bleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.
Eingehende Bestellungen und die Auslieferungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.
Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten der Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Warenmangel wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50 Prozent der Füllmenge des Rückläufers in voller Höhe ersetzt. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, kann der Käufer Ersatz der Waren verlangen, weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemässe Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
Lieferung von Kommissionsware wird grundsätzlich abgelehnt. In Ausnahmefällen sind Kommissionsverträge nur in schriftlicher Form oder bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, per Lastschrifteinzug zu bezahlen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Euro-Scheck oder Banklastschrift gilt die Zahlung mit dem Zeitpunkt der Gutschrift als erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen; sie bleiben Eigentum der Brauereien und Brunnenverwaltungen. Hierfür wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen (+ Mwst.) erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurück gegebenes Leergut ist, auch wenn die Unmöglichkeit der Rückgabe nicht zu vertreten ist, zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet. Sämtliche Gebinde werden nur in der Menge zurück genommen bzw. gut geschrieben, als ursprünglich geliefert wurde. Fremdes Leergut kann nicht zurück genommen werden. Das Leergut wird nur in sortenreinem Zustand zurück genommen. Bei Auflösung der Geschäftsbeziehung sind sämtliche Gebinde sofort zurück zu geben. Verluste, die während der Geschäftverbindung eintreten, sind abzurechnen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises, sowie aller unserer sonstigen Forderungen, unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weitereräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.
Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist München. Jegliche Abmachung, die mit vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht übereinstimmt, hat nur Gültigkeit nach erfolgter schriftlicher Bestätigung.